Publikation

Die neuen Regelungen zum Kinderkrankengeld

Februar 2021
Region: Europa
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Am 18. Januar 2021 ist eine bis einschließlich 31. Dezember 2021 befristete Ausweitung des von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse zu zahlenden Kinderkrankengeldes nach § 45 Sozialgesetzbuch V (SGB V) in Kraft getreten. Im Grundsatz kann nun auch für gesunde Kinder Kinderkrankengeld beansprucht werden, um die Belastungen durch Schul- und Kitaschließungen in der Pandemie auszugleichen.