Unsere Labor and Employment Praxisgruppe ist eine der größten globalen Praxisgruppen ihrer Art und besteht aus Anwältinnen und Anwälten, die in ganz Europa, den USA, im asiatisch-pazifischen Raum und in Lateinamerika den „One-firm Firm“-Ansatz unserer Sozietät tagtäglich zum Wohle unserer Mandanten leben.
Wir beraten Unternehmen auf allen Gebieten des Arbeitsrechts: von sämtlichen individualarbeitsrechtlichen über kollektivrechtlichen Fragen bis hin zu Unternehmenstransaktionen.
Wir bieten individuelle und pragmatische Lösungen mit klaren Regelungen für komplexe Sachverhalte wie auch für allgemeine Belange der täglichen HR-Tätigkeit.
Weiterhin beraten wir auch bei spezifischen Herausforderungen wie M&A-Transaktionen, Outsourcing-Transaktionen oder Restrukturierungsmaßnahmen – selbstverständlich auch gegenüber Betriebsräten und Gewerkschaften.
Zudem unterstützen wir internationale Konzerne bei der Führung ihrer Unternehmen in Deutschland, z.B. als externe Personalabteilung.
Darüber hinaus verfügen wir über eine umfassende Erfahrung bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht stehen.