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Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen: Die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung

Januar 2021
Region: Europa
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Ab dem 27. Januar 2021 gilt, zunächst befristet bis zum 15. März 2021, folgende Änderung für Arbeiten, die auch von zu Hause aus erledigt werden können (Homeoffice Arbeitsplätze): Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigten Homeoffice Arbeitsplätze anzubieten, wenn dies möglich ist. Für Beschäftigte, die kein Homeoffice wahrnehmen können, gelten strengere arbeitsschutzrechtliche Regeln im Unternehmen.