Ab dem 27. Januar 2021 gilt, zunächst befristet bis zum 15. März 2021, folgende Änderung
für Arbeiten, die auch von zu Hause aus erledigt werden können (Homeoffice Arbeitsplätze):
Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigten Homeoffice Arbeitsplätze anzubieten, wenn dies
möglich ist. Für Beschäftigte, die kein Homeoffice wahrnehmen können, gelten strengere
arbeitsschutzrechtliche Regeln im Unternehmen.