Martin H. Falke ist Partner in unserem Berliner Büro und Mitglied unserer Labor & Employment Praxisgruppe. Er ist darüber hinaus Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Martin Falke berät nationale und internationale Arbeitgeber aus dem privaten und öffentlichen Sektor sowie Führungskräfte in allen Aspekten des deutschen Arbeitsrechts.
Er verfügt über eine hervorragende Expertise bei staatlichen und privaten Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungen. Dabei berät er Mandanten bei der Integration von Arbeitnehmern nach Unternehmenszusammenschlüssen und Unternehmenskäufen, beim Stellenabbau, bei Betriebsratsangelegenheiten, bei Tarifverhandlungen und bei Compliance und datenschutzrechtlichen Fragen.
Martin Falke ist ein erfahrener Experte bei Gerichtsverhandlungen, insbesondere bei ungerechtfertigten Kündigungen, Diskriminierung, Vertragsbruch und bei Streitigkeiten mit dem Betriebsrat.
Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit und Erfahrung ist er ein gefragter Sprecher auf Konferenzen für Kollektiv- und Individulararbeitsrecht.