Squire Patton Boggs-Mandanten Speyer & Grund und Hygreen erringen in Sachen Essigspray wichtigen Beschluss vor dem BGH

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Die Squire Patton Boggs Mandanten Speyer & Grund und Hygreen haben aus Karlsruhe positive Rückmeldung erhalten: der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 06. Februar 2025 (I ZR 40/24) das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (6 U 219/22) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Dieser Rechtsstreit ist eines von mehreren Verfahren zu sogenannten Dual-Use-Produkten, die derzeit zwischen den Schwestergesellschaften Speyer & Grund GmbH und Hygreen GmbH auf der einen Seite sowie der Werner & Mertz GmbH auf der Gegenseite geführt werden. Im vorliegenden Verfahren ist zu klären, ob das unstreitig als Reinigungsmittel eingestufte Produkt „HyGreen by SURIG Essigspray“ auch den Regelungen der EU-Biozid-Verordnung unterliegt. Das OLG Frankfurt hatte dies in dem nun aufgehobenen Urteil noch bejaht und den Vertrieb der beanstandeten Mittel untersagt. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung stellte der BGH nun klar, dass die Ausführungen des OLG zur Begründung des Urteils mit dem zu entscheidenden Fall im Grunde nichts zu tun haben. Der BGH betonte, dass die relevante Rechtsfrage, wie zwischen Reinigungsmitteln und Biozid-Produkten abzugrenzen sei, von den Frankfurter Richtern nicht behandelt worden sei.

Speyer & Grund und Hygreen werden in allen Instanzen von den Squire Patton Boggs Anwälten Dr. Christofer Eggers und Dr. Christian Böhler, beide Frankfurt am Main, vertreten. Die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof hat Rechtsanwältin am Bundesgerichtshof Dr. Brunhilde Ackermann (Karlsruhe) übernommen.

Der Fall und die darin behandelte Rechtsfrage sind für die Reinigungsmittelindustrie von erheblicher Bedeutung. Das OLG Frankfurt hatte seinerzeit Reinigungsmittel und Biozidprodukte gleichgesetzt und bereits in der Auslobung „Hygiene“ eine biozide Zweckbestimmung gesehen. die den Anwendungsbereich der Biozidverordnung eröffnen solle. Diese Einschätzung wurde nun durch den Bundesgerichtshof relativiert, der Zweifel daran äußerte, dass bereits die Auslobung „Hygiene“ zur Anwendbarkeit der BiozidVO führt.

„Dass der Bundesgerichtshof in der mündlichen Verhandlung klargestellt hat, dass nicht jedes Reinigungsmittel gleichzeitig auch ein Biozidprodukt darstellt, ist nicht nur ein wichtiges Signal für die Branche, sondern trägt auch den tatsächlichen Marktgegebenheiten Rechnung“, so Christofer Eggers. „Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof nun einige grundlegende Punkte geklärt hat, und sehen den nächsten Verfahrensschritten optimistisch entgegen.“

Speyer & Grund ist ein mittelständischer „Hidden Champion“, der sich seit über 160 Jahren auf den Vertrieb und die Herstellung von Essigen und Säuerungsmittel konzentriert. Seit 1877 vertreibt Speyer & Grund Essigessenz, seit 1973 bekannt unter dem Markennamen SURIG.

Die Hygreen GmbH ist ein 2019 gegründetes junges Mainzer Unternehmen und eine Ausgründung des Säuerungsmittel-Marktführers Speyer & Grund (Marke SURIG Essig-Essenz). HYGREEN ist der Spezialist für nachhaltige Reiniger auf Lebensmittelsäurebasis, der die Reinigung auf Basis von Hausmitteln praktisch und unkompliziert ermöglicht.

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