Datenschutzfolgeabschätzungen sind nach der DSGVO erforderlich und sollen Organisationen bei der Identifizierung von Datensicherheitsrisiken unterstützen. Viele Datenschutzbehörden haben Richtlinien herausgegeben, wann und wie eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen ist.
Unsere Partnerin Dr. Annette Demmel und Associate Mareike Lucht aus unserer Data Privcay & Cybersecurity Praxisgruppe erläutern diese Richtlinien.
Folgende Themen werden vorgestellt und diskutiert:
Akteure in einem DPIA-Prozess
Wann ist eine DPIA durchzuführen und zu planen?
Welche Methode soll verwendet werden?
Wie man eine DPIA durchführt
Umsetzung der Ergebnisse
Dieses DPIA-Webinar richtet sich nicht nur an Juristen, sondern auch an alle, die mit Datenschutz-Risikobewertungen betraut sind, wie z. B. Datenschutzbeauftragte, IT- und Sicherheitsbeauftragte, Audit-Manager, Compliance-Beauftragte oder Projektmanager, die mit Datenschutz zu tun haben.